Online Mitgliedsantrag

Mitgliedsantrag
Hier ist der neue Online Mitgliedsantrag!

25.10.2025

Das Projekt Ghost Rock Legacy ist nun gewachsen.

Gestern Abend, 25.10.2025, wurde der Verein Ghost Rock Legacy formell, offiziell gegründet. Nun geht es weiter. Die Unterlagen gehen zum Notar, dann an das Amtsgericht zur Eintragung. Gleichzeitig an das zuständige Finanzamt um die Gemeinnützigkeit zu beantragen.
Am 16.12.2025 steht der erste offizielle Gesprächstermin beim Bundeswehr Sozialwerk an.

13.10.2025

Am 25.10.2025 findet die Gründungssitzung, zur Gründung des Vereins "Ghost Rock Legacy e.V."

10.09.2025

In den vergangenen Wochen hat sich bei uns viel bewegt. Die Vereinsstatuten sind an unsere Mitglieder verschickt worden, um die Gründung vorzubereiten. Dabei wurden sie – gefühlt zum hundertsten Mal – angepasst, da immer wieder wertvolle Anregungen eingebracht wurden und wir gleichzeitig die rechtliche Seite sorgfältig abstimmen mussten. Dieser Prozess zeigt, wie wichtig uns eine solide und tragfähige Basis für unsere Arbeit ist.
Besonders freuen wir uns darüber, dass Nina Herrmann unser Team verstärkt. Sie ist Psychologin und engagiert sich im Verein Veteranen wahre Helden e.V.. Mit ihrer Expertise wird sie unser Projekt bei Workshops sowie in der direkten Arbeit mit Veteranen unterstützen.
Dass wir nun eine Fachperson wie Nina an Bord haben, ist ein wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung des Projekts und verleiht unserer Arbeit zusätzliche Professionalität und Seriosität.

13.08.2025

neben vielen Anfragen, kam heute Foreignson and his Gosts zusammen mit dem Künstler Kollegen Jesse Cole auf mich zu.
Beide werden das Projekt supporten, toller Tag. 

12.08.2024

Die Satzung zur Vereinsgründung im Einklang mit den Richtlinien zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist  in der Rohfassung fertig.
Viel Arbeit, viele Paragraphen. 
Jetzt geht das ganze zu einem Anwalt der uns kostenfrei unterstützt und wird korrigiert.

20.07.2025

DIe Arbeit einen eingetragenen Verein zu gründen ist immens. Aufgegeben wird aber nicht.
Die erste Fassung einer Satzung ist entworfen. DIese entspricht dem BGB ( Art. 21.-79.) und bezüglich der Gemeinnützigkeit, der Abgabeordnung Art. 51.-68. AO).

Gemäss Art. 56 BGB sind 7 (sieben) natürliche oder juristische Personen für die Gründung notwendig.

Das heisst wir brauchen noch Kameraden die an dieses Projekt glauben und Lust haben mit zuarbeiten:

Der Verein braucht keine Mitgliedbeiträge, aber im Rahmen der Gründungssitzung werden wir u.a. über eine Gönnerschaft abstimmen.
Bei Interesse melde ich bitte per Email.